1x1 Urheberrecht

DAS URHEBERRECHT/ RECHT AM EIGENEN BILD UND MARKENRECHT
Hier die wichtigsten Punkte, die man kennen sollte.


1. Urheber/innen können nur natürliche Personen sein.


2. Bei einem gemeinsamen Werk kann es Miturheber geben.


3. Das Urheberrecht ist vererbbar, aber sonst nicht übertragbar.


4. Das Urheberrecht verfällt nach Tot des letzten Urhebers erst nach 70 Jahren.


5. Eine reine Idee, die noch nicht in irgendeiner Form dokumentiert wurde, fällt auch noch nicht unter das Urheberrecht.


6. Das Urheberrecht hat eine gewisse Schöpfungshöhe, bevor sie unter das Urheberrecht fallen. (vor allem bei Texten)


7. Der Urheber/in hat Rechte und wenn man ein Werk von jemanden nutzen möchte, wird ein Einverständnis benötigt, das am besten immer schriftlich.


8. Urheber/innen sind alle, die ein Werk erschaffen, darunter fallen auch Fotografen, wobei da auch das Recht am eigenen Bild eine wichtige Rolle spielt.


9. Personen des öffentlichen Lebens darf man auch ungefragt fotografieren und das auch zeigen, man sollte sie nur nicht verunstalten.


10. Privatpersonen müssen damit einverstanden sein, das geht verbal und durch sein Verhalten (wie z.B. lächeln in die Kamera) da aber vor dem Veröffentlichen nach Erlaubnis fragen.


11. Wenn man z.B. ein Gebäude fotografiert, brauch man darauf abgebildete Personen, die nicht im Vordergrund stehen, nicht entfernen, sie gelten als Beiwerk.
Wenn ein Kind oder eine Schulklasse fotografiert werden soll, braucht man die Erlaubnis der Lehrer und aller gesetzlichen Vertreter der Kinder.
Bei Bildern von Verstorbenen Privatpersonen muss man bis 10 Jahre nach deren ableben die Verwandten Fragen.


Das Urheberrecht ist nicht vergleichbar mit dem Markenrecht,
das Markenrecht verfällt nicht, wer also ein Logo oder einen Namen nutzen möchte, braucht da eine detaillierte Genehmigung oder auch Lizenz wie z.B. bei Franchise.

Die Gesichter hinter der Marke & Community Sons of Battery©